Rechtliches
Verzeichnis der Export- und Wechselformate
Dieses Verzeichnis gehört zu § 22 Abs. 4 unserer AGB und zu Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Es zeigt, in welchen Formaten Sie Ihre Daten aus Bürofluss exportieren können, welche Normen dabei verwendet werden und welche technischen Grenzen es gibt. Der Export erfolgt auf Anfrage über unseren Support (§ 20 AGB), nicht über eine automatisierte Selbstbedienungsfunktion. Dieses Verzeichnis ersetzt keine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Wechselvorhaben.
1. Verfügbare Verfahren und Formate
Auskunftsexport je betreuter Person nach Art. 15 DSGVO (Rohdaten je Kategorie, ohne Dateiinhalte): Format strukturierte Daten als CSV oder JSON je Kategorie, Anfrage über Support (§ 20 AGB).
Buchungen und Kontobewegungen: Format CSV, Anfrage über die Export-Funktion je Konto.
Vorgänge und benutzerdefinierte Tabellen: Format CSV, Anfrage über die Export-Funktion je Tabelle.
Kalendereinträge: Format iCalendar (ICS), Anfrage über die Export-Funktion im Kalender.
Termine, Fristen, Aktennotizen, Adress- und Kontaktlisten: Format PDF, Anfrage über die Export-Funktion in der jeweiligen Ansicht.
Bestandsmeldungen (Statistik): Format PDF, Anfrage über die Export-Funktion in der Statistik.
Rechnungen: Format ZUGFeRD (hybrides PDF/XML), Anfrage über das Kundenkonto beziehungsweise den Rechnungsversand per E-Mail.
Vermögensverzeichnisse, Rechnungslegungen, Abrechnungen und Vergütungsanträge: Format PDF/A, Anfrage über die Export-Funktion in der jeweiligen Ansicht.
Hochgeladene Dokumente und Dateien: Format unverändertes Originalformat (z. B. PDF, JPEG, PNG, DOCX), wie hochgeladen; Anfrage über die Export-Funktion in der Dokumentenverwaltung.
2. Bekannte Beschränkungen und technische Grenzen
- Der Export liefert die Daten je Datenkategorie in getrennten Dateien, verknüpft über die Kennnummer der betreuten Person und die Kennnummern der einzelnen Datensätze (§ 20 Abs. 2 AGB). Wir schulden keine automatisierte Zusammenführung zu einer vollständigen Akte je betreuter Person; ein Zielsystem oder der Kunde selbst muss diese Verknüpfung anhand der Kennnummern herstellen.
- Die Aktenansicht der Software selbst — also die Oberfläche, in der Daten kombiniert dargestellt werden — wird nicht mit exportiert, nur die zugrunde liegenden Daten.
- Signaturen und Zustellnachweise aus dem elektronischen Rechtsverkehr (besonderes elektronisches Bürgerpostfach) sind an den jeweiligen eBO-Anbieter gebunden und nicht Bestandteil dieses Exports.
- Anbietergebundene Vorlagenformate (z. B. unsere internen Vorlagenstrukturen) lassen sich nicht verlustfrei in ein anderes System importieren; sie stehen zusätzlich als PDF zur Verfügung.
- Verknüpfungen zwischen Buchungen, Dokumenten und Klientenakten lösen sich beim Export in getrennte Dateien auf (siehe oben) und müssen im Zielsystem neu hergestellt werden.
3. Verwendete Normen und Spezifikationen
CSV folgt RFC 4180. JSON folgt RFC 8259. PDF/A folgt ISO 19005. iCalendar (ICS) folgt RFC 5545. ZUGFeRD folgt EN 16931 (Europäische Norm für elektronische Rechnungen).
4. Aktualität
Dieses Verzeichnis wird bei Änderungen der Exportfunktionen aktualisiert. Stand: 12.09.2026.